Welchen Zweck hat die Anklageschrift?

Die Anklageschrift dient dazu, den Angeschuldigten über die genauen gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe zu informieren. Sie umgrenzt gleichzeitig den Sachverhalt, der Gegenstand der späteren Hauptverhandlung ist, d.h. sie bezeichnet den genauen Ort und die genaue Zeit der vorgeworfenen Tat und die an ihr beteiligten Personen. 

 

Mit Übersendung der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten die Möglichkeit gegeben, noch einmal zu den Tatvorwürfen Stellung zu nehmen und die Erhebung weiterer Beweise - d.h. beispielsweise die Befragung weiterer Zeugen - zu beantragen. Die Frist hierzu ist für gewöhnlich sehr kurz und beträgt in den meisten Fällen nur eine oder zwei Wochen.



Wie verläuft das Verfahren nach Zustellung der Anklageschrift?

Nach Zustellung der Anklageschrift entscheidet das zuständige Gericht über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Hält das Gericht die Ausführungen der Staatsanwaltschaft für schlüssig und die Ermittlungen für ausreichend fortgeschritten, eröffnet das Gericht das sogenannte Hauptverfahren. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens wird dem Angeschuldigten in geeigneten Fällen gleichzeitig ein Pflichtverteidiger bestellt. Im Hauptverfahren wird dann ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt und deren Durchführung vorbereitet.

 

Es ist jedoch auch möglich, dass das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt und das Verfahren somit eingestellt wird, sodass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. 

 Was kann ein Strafverteidiger tun?

Wird Ihnen eine Anklageschrift zugestellt, sollten Sie im eigenen Interesse rasch einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

 

Ihr Strafverteidiger wird anschließend

  • die Frist zur Stellungnahme verlängern lassen und Einsicht in die Verfahrensakte nehmen,
  • in geeigneten Fällen die Nichteröffnung des Verfahrens beantragen,
  • auf eine anderweitige Einstellung des Verfahrens - z.B. gegen Auflagen - hinwirken,
  • die Erhebung weiterer, zu Ihren Gunsten sprechender Beweise beantragen,
  • sich in geeigneten Fällen als Ihr Pflichtverteidiger beiordnen lassen. 

 Benennung eines Pflichtverteidigers

Soweit Ihnen in der Anklageschrift ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder ein anderer Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist, ermöglicht Ihnen das Gericht gleichzeitig mit der Zustellung der Anklageschrift, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu nennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Machen Sie von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird das Gericht selbst einen Verteidiger für Sie wählen. Ob dieser jedoch Ihre Interessen im Strafverfahren optimal vertritt, ist nicht sichergestellt.

 

Nutzen Sie daher die Gelegenheit zur Wahl eines Pflichtverteidigers und wenden sich an einen Rechtsanwalt mit den entsprechenden Fachkenntnissen im prozessualen und materiellen Strafrecht. 

Hinweis 

Diese Rechtstipps haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Im Einzelfall kann eine andere Entscheidung angezeigt sein. Die  Rechtstipps sollen und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Im Zweifel sollten Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Über die eingerichtete Kontaktfunktion auf meiner Website, die allgemeinen Kontaktinformationen und Notfallnummer für Durchsuchungen, Festnahmen oder Verhaftungen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.