Sie haben eine Anklage erhalten?
Der Zustellung einer Anklageschrift bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Polizei wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt haben. Die Anklage wird nach Abschluss der Ermittlungen erhoben, sobald die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass eine Verurteilung möglich ist. Ab dem Moment der Anklageerhebung ist das Gericht zuständig. An diesem liegt es auch, ein Urteil zu sprechen.
Endet der Abschluss der Ermittlungen damit, dass Ihnen eine Anklageschrift - und kein Strafbefehl zugeht, ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft die vorgeworfene Tat als schwerwiegend genug erachtet. Anderenfalls wählt die Staatsanwaltschaft das Strafbefehlsverfahren.
Festnahme und Untersuchungshaft
Eine Festnahme ist sowohl für den Beschuldigten, als auch für seine Angehörigen eine Stresssituation in der die Beteiligten oftmals nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Daher benötigt der Beschuldigte sofort kompetenten Beistand. Dem Beschuldigten steht im Falle der Festnahme das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollte er Gebrauch machen. Auch darf der Beschuldigte einen Anwalt seines Vertrauens kontaktieren. Sollte ein Angehöriger festgenommen oder bereits in Untersuchungshaft verbracht worden sein, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 06281/5611764 sowie im Notfall unter der 0172/8177841.
Pflichtverteidigung
Bei einem Pflichtverteidiger handelt es sich um einen Anwalt der dem Beschuldigten vom Gericht beigeordnet wird. Die Beiordnung durch das Gericht ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten spielen dabei keine Rolle. Die Fälle der sogenannten Notwendigen Verteidigung sind gesetzlich geregelt. Die Voraussetzungen regelt die StPO und deren vorliegen wird durch das Gericht geprüft. Dies kann selbstständig oder auf Antrag des Verteidigers erfolgen.
Rechtsmittel
Sowohl richterliche Beschlüsse als auch Urteile der Strafgerichte können in der Regel mit Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen angefochten werden. Dies geht so lange, bis der Rechtsweg erschöpft ist. Zur optimalen Strafverteidigung ist die Auswahl geeigneter Rechtsmittel oft sehr wichtig. Der Verteidiger
kann daher auch ein bereits ergangenes Urteil überprüfen, ob durch Anfechtung mit Hilfe eines im konkreten Fall geeigneten Rechtsmittels mit einer gemilderten Strafe oder sogar mit einer Aufhebung eines Urteils zu rechnen ist.
Zu den häufigsten Rechtsmitteln im Strafverfahren zählen:
- Berufung
- Revision
- Einspruch
- Beschwerde
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
- Wiederaufnahmeverfahren
- Gnadengesuch – Gnadenantrag
Der Strafbefehl
Anstatt das Hauptverfahren zu eröffnen besteht für die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen. Dieser ist eine vereinfachte Form des Urteils, steht aber einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das heißt, dass der Strafbefehl dieselbe Wirkung entfaltet wie ein Urteil.
Das Strafbefehlsverfahren als sog. beschleunigtes Verfahren wird angewandt, wenn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und somit keine Beweise mehr erhoben werden müssen. Das Verfahren dient damit der Entlastung der Gerichte. Ohne Einspruch findet keine Hauptverhandlung statt. Stattdessen wird dem Beschuldigten vom Gericht die Entscheidung lediglich schriftlich mitgeteilt. In der Praxis werden durch die meisten Strafbefehle Geldstrafen verhängt. Rechtsmittel gegen den Strafbefehl ist der Einspruch.
Hinweis
Diese Rechtstipps haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Im Einzelfall kann eine andere Entscheidung angezeigt sein. Die Rechtstipps sollen und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Im Zweifel sollten Sie den Rechtsanwalt ihrers Vertrauens kontaktieren. Über die eingerichtete Kontaktfunktion auf meiner Website, die allgemeinen Kontaktinformationen und Notfallnummer für Durchsuchungen, Festnahmen oder Verhaftungen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.