Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht (Fachanwältin im Strafrecht) 

 Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen. Gesetzliche Vorschriften des Strafrechts finden sich vor allem im Strafgesetzbuch (StGB). Dies ist unterteilt in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. Das materielle Strafrecht umfasst die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Straftat. Das formelle Strafrecht enthält dagegen Normen über den Ablauf des Strafverfahrens.  Im allgemeinen Strafverfahren (z. B. Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid, Urkundenfälschung usw.) ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen.

Eine gezielte Verteidigung sollte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahren erfolgen.  

Allgemeine Strafverfahren im Überblick

·         Körperverletzung

·         Diebstahl

·         Raub

·         Hehlerei

·         Betrug

·         Freiheitsberaubung

·         falsche Verdächtigung

·         Falschaussage

·         Meineid

·         Urkundenfälschung 

Gleiches gilt im im Betäubungsmittelstrafrecht.  Auch dort ist eine gezielte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren von enormer Bedeutung. Auch ist es essentiell, dass die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt für BtM-Strafrecht sich mit der Abgrenzung der verschiedenen Betäubungsmittel, den Wirkstoffen, Mengenbegriffen und deren strafrechtlicher Bewertung durch Staatsanwaltschaft und Gericht auskennt.

Die Polizei ermittelt nicht nur gegen Dealer, sondern auch gegen deren Gehilfen und Drogenkonsumenten. Dies vor dem Hintergrund, dass jeglicher Konsum durch das BtMG untersagt ist. Dabei kommen modernster Überwachungstechnik Telefonüberwachung oder Observation zum Einsatz.

Betäubungsmittel-Strafverfahren im Überblick

·         Drogenbesitz

·         Drogenanbau / Drogenherstellung

·         Drogenerwerb

·         Aus- und Einfuhr von Drogen

·         Drogenverkauf

·         Drogen verabreichen 

Ein weiterer Teil des Strafrechts ist das Jugendstrafrecht.  Dieses ist auf Jugendliche zwingend und auf Heranwachsende in gesetzlich festgelegten Fällen anzuwenden. Die Vorschriften des Jugendstrafrechts haben Vorrang, vor dem Erwachsenenstrafrecht. Vor Erreichen des 14. Lebensjahres ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit noch nicht gegeben. 

Vom 14. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr wird das Jugendstrafrecht angewandt. Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 21. Lebensjahr wird nach dem Reifegrad entschieden, ob das Jugendstrafrecht oder bereits das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Bei Jugendlichen und bei Heranwachsenden im Sinne des JGG gelten die Vorschriften des Jugendstrafrechts. Das primäre Ziel ist die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden .

Die Verteidigung erfordert daher Spezialkenntnisse des Jugendstrafrechts neben den Kenntnissen des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts.

Deshalb ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen, die / der auf Jugendstrafrecht spezialisiert ist.
Darüber hinaus beinhaltet das Strafrecht: 

·         Haftsachen

·         Kapitalstrafverfahren

·         Revision und Berufung

·         Sexualstrafrecht

·         Steuerstrafverfahren

·          Verkehrsstrafverfahren

·         Wirtschaftsstrafverfahre


Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist umfangreich und in verschiedene Bereiche gegliedert. Ich stehe Ihnen gerne in jedem Bereich zur Seite. Die einzelnen Bereiche sind:

Das Bußgeldverfahren

  • Bußgeldbescheid
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Alkohol am Steuer
  • Benutzung Mobiltelefon 

Verkehrszivilrecht

  • Unfallregulierung
  • Unfall im Ausland
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Autokauf

Verkehrsstrafrecht

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit oder Drogen im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • MPU
  • Fahrtenbuchauflage
  • Führerschein auf Probe 

Familienrecht

 Das Familienrecht umfasst viele Bereiche. Vertretung wird benötigt bei der Scheidung, da vor Gericht eine der Parteien anwaltlich vertreten sein muss. Neben der klassischen Scheidung sind oft auch Bereiche wie Unterhalt  zu regeln. Dieser umfasst den Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und auch den nachehelichen Unterhalt. Des Weiteren werden im Familienrecht Regelungen zum Sorgerecht und zum Umgang getroffen. Ebenfalls müssen sich die Parteien im Rahmen der Scheidung über den Zugewinn einigen. Auch müssen Regelungen zum Versorgungsausgleich und zur Haushaltsaufteilung getroffen werden. 
Auch unabhängig von Scheidungen ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder im Familienrecht. So ist zum Beispiel der Entwurf eines Ehevertrages gerade bei Selbstständigen von enormer Bedeutung. Auch spielt die Beratung bei Problemen des internationalen Familienrechts eine große Rolle im Familienrecht. 

Allgemeines Zivilrecht

 

Durch das allgemeine Zivilrecht sind alle Rechtsstreitigkeiten  zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen geregelt, wenn kein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Eine andere Bezeichnung ist daher auch Privatrecht. Es befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Bürgern und Unternehmen. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Recht. 

Im allgemeinen Zivilrecht vertrete ich Sie gerne in den Gebieten:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Unterlassung von Besitzstörungen
  • Prüfung von Verträgen
  • Entwurf von Vereinbarungen
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Vermittlung bei Streitigkeiten 

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